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   VG Augsburg, 28.01.2008 - Au 5 K 07.30301   

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VG Augsburg, 28.01.2008 - Au 5 K 07.30301 (https://dejure.org/2008,76476)
VG Augsburg, Entscheidung vom 28.01.2008 - Au 5 K 07.30301 (https://dejure.org/2008,76476)
VG Augsburg, Entscheidung vom 28. Januar 2008 - Au 5 K 07.30301 (https://dejure.org/2008,76476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Irak; Widerruf; Klage verfristet; keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ausschlussfrist des § 60 Abs. 3 VwGO versäumt; keine höhere Gewalt; auch ansonsten keine Wiedereinsetzungsgründe glaubhaft gemacht; keine Wiedereinsetzung von Amts wegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86

    Urkundenbeweis - Postzustellungsurkunde

    Auszug aus VG Augsburg, 28.01.2008 - Au 5 K 07.30301
    Bei dieser handelt es sich um eine öffentliche Urkunde im Sinne von § 98 VwGO i.V.m. §§ 415 ff. ZPO, die den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen und den der Richtigkeit der enthaltenen Angaben erbringt (BVerwG vom 16.5.1986 NJW 1986 2127).
  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Auszug aus VG Augsburg, 28.01.2008 - Au 5 K 07.30301
    Unter höherer Gewalt ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 11.5.1979 BVerwGE 58, 100 ff.) ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte.
  • BVerwG, 20.03.1986 - 3 C 61.85

    Versäumnis der Jahresfrist für die Wiedereinsetzung - Nachschieben von

    Auszug aus VG Augsburg, 28.01.2008 - Au 5 K 07.30301
    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist war auch vor Ablauf der Jahresfrist, bei der es sich um eine prozessuale Ausschlussfrist handelt (BVerwG vom 20.3.1986 Az. 3 C 61/85), nicht infolge höherer Gewalt unmöglich.
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